Niedersächsisches Hundegesetz

Mit dem Zentralen Register und dem Sachkundenachweis sind ab 01.07.2013 alle Regelungen des Hundegesetzes in Kraft

…seit 01.07.2011 war verpflichtend:

 

- Kennzeichnungspflicht  ( Kennzeichnung mit Mikrochip)

- Haftpflichtversicherung für das Tier, damit ein Halter mögliche Schäden begleichen kann (mind. 500.000€ Personenschaden / 250.000€ Sachschaden)

 

Für den Sachkundenachweis und die Anmeldung im Zentralen Register galt bisher eine Übergangsregelung. Diese läuft am 1. Juli 2013 aus.

Folgende Neuerungen ergeben sich daraus für Hundehalter:

 

Zentrales Register

 

-Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden.

„www.hunderegister-nds.de" oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 / 39010400

 

Nachweis der Sachkunde

 

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.

Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

„Anderweitig als sachkundig“ gilt auch wer innerhalb der letzten 10 Jahre mindesten zwei Jahre durchgehend einen Hund gehalten hat ( Nachweis durch Zahlung der Hundesteuer )

Der Nachweis der Sachkunde besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.

 

Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch. Die Prüfung kann ab 1. Juli 2013 abgelegt werden. Wer zur Vorbereitung auf die Prüfung zusätzlich einen Kursus absolvieren möchte, kann jede Hundeschule kontaktieren und dort erfahren, ob sie derartige Angebote bereithält. Jede Hundeschule kann auch Prüfungstermine anbieten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Prüfungen von einem Prüfer abgenommen werden, der von den zuständigen Behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte, der Region Hannover oder dem Zweckverband Jade/Weser nach den Vorgaben des Niedersächsischen Hundegesetzes anerkannt ist.

 

Auf der Homepage:  „www.ml.niedersachsen.de" stehen ab sofort
folgende Dokumente zum Download bereit:

Die Prüfungsbausteine für den Sachkundenachweis werden landesweit einheitlich sein. Im Verlauf der Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass keine Risiken für andere Menschen und keine Belästigungen entstehen.

Die Überprüfung der Einhaltung des Hundegesetzes obliegt den Gemeinden.